Preisgestaltung der Dienstverträge (§ 611 BGB)
Jede formelle betriebliche Basis mit dem
Auftraggeber regelt der individuelle Dienstvertrag.
Erster Kundenkontakt
Suchen Sie bitte das Gespräch mit dem
Betriebsinhaber. Das Gespräch ist für Sie kostenfrei und die Informationen
werden absolut vertraulich behandelt. Das betrifft auch den Erstkontakt via
E-Mail.
Beratungen sind in der Schädlingsbekämpfung und
Hygiene wesentlicher zeitaufwändiger Bestandteil der Problemlösung. Oft dienen
die übermittelten Informationen aus den Gesprächen bereits dazu, das Problem
durch z.B. Verhaltensänderungen oder einfache bauliche Veränderungen dauerhaft
zu lösen bzw. Verhaltensänderungen in die Wege zu leiten, die vom Problem
befreien.
Beratungen, bei Inspektionen vor Ort, sowie Bestimmungen von
Schädlingsproben mit Zertifikat, werden dem Auftraggeber gemäß gültigem Preisblatt in Rechnung
gestellt.
Für eine Erstberatung vor Ort kann vorab eine
Pauschale vereinbart werden.
Verbindliche schädlingsrelevante Identifikationen
von z.B. Insektenproben erfolgen nur mit schriftlicher Expertise.
Job- oder Einzeldienstverträge:
Beziehen sich auf einmalige oder
mehrmalige Serviceleistungen beim Auftraggeber, die jedoch nach
Vollzug der Maßnahmen, i.d.R.
abgeschlossen sind. Jobs- oder Einzeldienstleistungen werden dem Auftraggeber gemäß gültigem Preisblatt in Rechnung
gestellt.
Der
Schädlingsbekämpfer ist ein Dienstleister, trotzdem sind die
Kosten zumindest teilweise im Steuerrecht wie Handwerkerkosten
zu bewerten und daher steuerlich i.d.R. von Vorteil.
Pauschalvereinbarungen sind i.d.R.
möglich.
Details
regelt der individuelle Vertragstext.
Sondereffekt-Umlage nach der Bundestagswahl
2021:
Unsere Obrigkeit erschwert erkennbar die Arbeit
von serviceorientierten Firmen neuerdings durch deutliche
Steigerungen der Spritkosten. Eigentlich müsste ein Untertan für
die Nutzung der teils sehr vernachlässigten Straßen noch Geld
bekommen. Da wir unsere Arbeit nicht mit dem Fahrrad bewältigen
können, müssen wir wenigstens einen Teil der zusätzlichen Kosten
an unsere Auftraggeber weitergeben und haben unser Preisblatt ab
dem 14.10.2021 angepasst.
Serviceverträge:
Service-Dienstverträge werden in
unserem Betrieb auf 1 Jahr Laufzeit angelegt und haben eine Verlängerungsregelung.
Sie stellen eine turnusmäßige fachmännische Hygienekontrolle des
betreffenden Schutzbereiches sicher. Sinnvoll sind Kontrollen,
die mindestens im Abstand von 2 Monaten erfolgen.
Eventuell anfallende
Zwischenbehandlungen - außerhalb der Regelinspektionen - werden
i.d.R. mit der vereinbarten Inspektionspauschale abgerechnet.
Durch diese Regelung hat der
Auftraggeber eine klare Deckelung der Kosten für diesen
Teilbereich seines HACCP-Hygienesystems. I.d.R. sind pauschale
Inspektionspreise in Serviceverträgen ohnehin ca. > 1/3
preisgünstiger als Inspektionen, die nach Preisliste abgerechnet
werden.
Servicevereinbarungen werden
individuell gestaltet. Sie dienen häufig dem Schädlingsmonitoring
zur Erfüllung der Pflichten der Lebensmittelbetriebe
gegenüber dem Lebensmittelhygienerecht (HACCP) und den
angegliederten Standards.
Der Auftraggeber erhält nach jeder
Hygienekontrolle eine Expertise, die den augenblicklichen Status
Quo der Betriebshygiene - je nach Vertragsumfang - ausweist.
Service-Dienstverträge sind auch sinnvoll, wenn sich - aufgrund
unabänderlicher Umgebungsbedingungen, oder bei anhaltender
Beratungsresistenz der betroffenen Personen - immer wieder ein
Schädlingsbefall einstellt.
Ein - durch die
Regelkontrolle des Fachmanns - frühzeitig festgestellter Befall
wird erfahrungsgemäß schnell wieder zu beseitigen sein und spart
unter Umständen viel Geld.
So nutzen zum
Beispiel Hausverwaltungen eine Servicevereinbarung. Die Kosten
hieraus sind i.d.R. voll steuerlich abzugsfähig und ggf. umlagefähig.
Details
regelt der individuelle Vertragstext.
Die
Preisgestaltung der Serviceverträge erfolgt i.d.R. auf
Pauschalbasis.
Das aktuelle Preisblatt erhalten
Sie gerne auf Anfrage!
Im Schneesturm für Natur- und Gesundheitsschutz unterwegs...
Auch für Sie - rufen
Sie bitte einfach an! Wir finden auch für Sie einen gangbaren Weg!
08-15-
Schädlingsbekämpfung
gibt es bei uns nicht!
Daher ist die Abfolge der Maßnahmen bei uns
stets:
Der Schädlingsbekämpfer muss
zuerst das Objekt in Augenschein nehmen und die
Schädlinge bestimmen, bevor er Ihnen ein
seriöses Angebot machen kann. Aufgrund des oft
großen Aufwandes erfolgt diese Inspektion in aller Regel
kostenpflichtig.
1.
Eine eingehende Beratung und ein ausführliches
Kundengespräch vor Ort ist daher ein
maßgeblicher Bestandteil unserer Arbeit. Viele -
vor allem überregionale Firmen - schicken einen Verkäufer! Lassen Sie sich
dessen Sachkunde nachweisen! (Die
Schnellbleiche, mit denen jene Firmen ihre
Verkäufer oft ausstatten, reicht m. E. kaum für eine
fundierte Maßnahme aus.)
2. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation
über
- festgestellte Schädlinge
(Befunde)
- festgestellten Umfang
(Ausbreitung) des Befalls
- Empfehlung möglicher
Maßnahmen mit Alternativen
- Einleitung/ Durchführung
aller Maßnahmen mit möglichst wenig
Chemieeinsatz
- eingesetzte Mittel und
Arbeitsverfahren
- gegebenenfalls notwendige
Sicherheitsmaßnahmen mit Sperrzeiten
- genaue preisliche
Absprachen
3.
Bei der Wahl eines Betriebes lassen sich folgende Punkte einfach
überprüfen:
- Ist der Dienstleister im
Deutschen Schädlingsbekämpferverband SW
organisiert?
- Gibt es Referenzen?
- Ist aktuelle Sachkunde
nachweisbar?
-
Verantwortungsvoller/kompetenter Auftritt
des Schädlingsbekämpfers?
-
(Würde ich den Techniker
alleine mein Objekt/ Wohnung arbeiten
lassen?)
- Zuverlässigkeit
(Pünktlichkeit, Einhaltung der getroffenen
Absprachen)?
- Erfolgt eine umfangreiche
Aufklärung (Befall, Schädling, Maßnahmen,
Preise)?
- Erfolgt eine umfangreiche
Dokumentation und Aushändigung von
Sicherheitsdatenblättern?
- Umsichtiger Umgang im
Objekt und mit den angewandten Mitteln?
- Neutraler Außenauftritt
des Dienstleisters?
- Ist der Dienstleister im
Notfall schnell erreichbar und vor Ort?
In aller Regel kann der Kunde
während der Bekämpfungsmaßnahmen anwesend sein!
Sofern nicht, gibt es eine
nachvollziehbare Begründung, wenn es z.B. die
Sicherheit erfordert!
Vergleichen Sie die Kosten an der
richtigen Stelle -
Geiz ist nicht gleich geil! Der
billigste Anbieter spart ggf. zu Ihrem Nachteil! Wenn Nachbehandlungen zum Tragen
kommen, dann ist m. E. letztlich kein Geld gespart!
Denken Sie daran, an welchen Faktoren ein guter Hygienedienstleister zu
erkennen ist. Qualität gibt es niemals umsonst.
Denken Sie unbedingt an
Erfolgskontrollen der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen!
Bei einem persönlichen Besuch
durch unsere gut ausgebildeten und ständig fortgebildeten
Mitarbeiter können Sie
gerne mehr erfahren.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf -
ich freue mich auf Ihren Anruf...
|