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Schädlingen... natürlich begegnen für Gesundheit und Wohlbehagen
            

 

 

 

                                                                                                                                                                            

Servicevertrag mit Hygienemonitoringvereinbarung

- NICHT NUR  - für Lebensmittelbetriebe

 

Die seit geraumer Zeit in der Lebensmittelhygiene geltenden neuen Gesetze werden unter der Rubrik Gesetz und Standard kurz erläutert. Die Konsequenzen der neuen Gesetze finden Ihren Niederschlag in der Art der Ausführung der Schädlingskontrolle durch den sachkundigen Schädlingsbekämpfer und die Dokumentation und Durchführung der Maßnahmen nach einem bestimmten Standard (HACCP-Teilbereich).

Sie interessieren sich für eine moderne Hygiene- bzw. Schädlingsbefallsdokumentation in Ihrem Betrieb?

Das  Monitoring-System meines Betriebes entspricht dem neuesten Stand der Technik und erfüllt damit alle Standards.

Im Rahmen eines Servicevertrages (Dienstvertrages) regeln Sie die Anzahl und Taktung der regelmäßigen Hygienekontrollen in Ihrem Betrieb. Dies wird exakt Ihrem Qualitätsstandard und Ihren individuellen betrieblichen Erfordernissen angepasst.

Was ist unter HACCP zu verstehen?

HACCP bedeutet:

  • Hazard = Risiko, Gefahr
  • Analysis = Analyse
  • Critical = kritische
  • Control = Steuerung- bzw. Lenkungs-
  • Points = Punkte, Schritte (Arbeitsgänge)
 

HACCP steht für die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte - und zwar u. a. auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln.

Mein Betrieb verwendet ein System, das speziell auf diese Bedürfnisse in der Lebensmittelwirtschaft zugeschnitten ist. Wir beraten Sie gern!


Welche Schädlinge werden erfasst?

Erfasst, ausgewertet und dargestellt werden z.B.:

  • Nager (Wanderratten, Hausratten und Hausmäuse)
  • Fliegende Insekten (Hygiene- und Vorratsschädlinge)
  • Kriechende Insekten (Hygiene- und Vorratsschädlinge)
  • usw.

Als Kunde erhalten Sie regelmäßig Handlungsempfehlungen wie:

  • Reinigungs-, Hygiene-, und Keimkontrollmaßnahmen
  • Beseitigung baulicher Schwächen, Veränderung der Lagerhaltung und Schutzmaßnahmen im Außenbereich
  • Freundliche Hinweise auf verhaltensbedingte Ursachen

Ist die Integration in Ihr QM-System möglich?

Unser Hygienekontroll-System lässt sich in jedes Qualitätsmanagement-System bzw. HACCP-/IFS-/BRC-Konzept integrieren und erfüllt die Anforderungen aus den einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Hygienevorschriften.

Die bei der Inspektion gesammelten Ergebnisse erhalten Sie in Form von Grundrissplänen und Alarmlisten sofort als Expertise auf Ihren Rechner. Ein Papierausdruck ist jederzeit möglich.

Folgende Leistungen erhalten Sie von uns im Rahmen eines Servicevertrags:

  • Erstellung und Optimierung eines Schädlingsbekämpfungplanes gemäß Ihren betrieblichen Anforderungen
  • Installation von Monitoringfallen gegen Ratten, Schaben, Mäuse und Motten usw.
  • Bekämpfungsmaßnahmen bei Befall (Wird die Vereinbarung auf mindestens 2-monatliche Inspektionstaktung ausgerichtet, sind Sonderbekämpfungsmaßnahmen i.d.R. im Pauschalpreis für die vereinbarten Schädlinge inbegriffen
  • permanente Kontrolle und ausführliche Computer-Dokumentation (je nach Vertragsvarianten)
  • Grundrissplan des Objektes mit der Kennzeichnung der kritischen Stellen (CCP)
  • regelmäßige Kontrollrundgänge und Überprüfungen der Räume auf Schädlinge
  • Freihaltung des Betriebes von Schädlingen durch kontinuierliche Überwachung
  • qualifizierte Beratung bei einem Schädlingsbefall in allen Belangen der Schädlingsbekämpfung, Schädlingsvorsorge und Betriebshygiene
  • Kostenlose Schädlingsbestimmung
  • 24 h-Service bei Akutfällen

Mit diesem System haben Sie gegenüber dem Lebensmittelkontrolleur und Ihrem Auditor einen guten Stand.

Durch die regelmäßige Inspektionsarbeit wächst beim Sachkundigen der Überblick über die hygienischen und schädlingsrelevanten Gesamtzusammenhänge im Betrieb. Diese Erfahrung ist bei der Weiterentwicklung Ihres Hygienesystems sehr hilfreich.

Das maßgeschneiderte Angebot unseres Unternehmens umfasst eine präventive und ggf. akute Schädlingsbekämpfung, sowie ein Schädlings- oder Hygienemonitoring, welches den Anforderungen Ihres Betriebes entspricht – und das zu einem sehr guten Preis/Leistungsverhältnis.

Der Auftraggeber erhält nach jeder Hygienekontrolle eine Expertise, die den augenblicklichen Status Quo der Betriebshygiene - je nach Vertragsumfang - ausweist.

Hinweis:

Neben Lebensmittelbetrieben finden sich auch Unternehmen, die der Lebensmittelbranche zuarbeiten, hygienebewusste Industriebetriebe und Hausverwaltungen usw., die unsere Servicevereinbarungen nutzen.

Hier sei erwähnt, dass gerade die bekannten hygieneschädlichen Nager nicht nur ca. 1/3 des Nahrungsmittelvorrats der Welt verderben. Vielmehr richten Sie auch großen Schaden an EDV-Anlagen an, in dem sie Datenkabel anfressen. Nicht zuletzt werden auch Brände ausgelöst, in dem stromführende Kabel angenagt werden.

Eine Servicevereinbarung dient also nicht nur dem Hygieneschutz, sondern trägt auch maßgeblich zum Schutz und Werterhalt Ihres Eigentums und Ihrer sonstigen zu verarbeitenden oder gelagerten Güter bei.

Ein Betrieb, der etwas auf sich hält und seine Kunden und Gäste dauerhaft behalten möchte, schützt durch fachmännische Hygienemaßnahmen letztlich auch seinen guten Ruf.

Bitte rufen Sie den Betriebsinhaber an! Wir finden eine gute Lösung für Ihren Verantwortungsbereich!


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MP aktualisiert am: 24.06.2020
     
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