
Servicevertrag mit Hygienemonitoringvereinbarung
- NICHT NUR - für Lebensmittelbetriebe
Die seit geraumer Zeit in der Lebensmittelhygiene
geltenden neuen Gesetze werden unter der Rubrik
Gesetz und
Standard kurz erläutert. Die Konsequenzen der
neuen Gesetze finden Ihren Niederschlag in der Art der Ausführung der
Schädlingskontrolle durch den sachkundigen Schädlingsbekämpfer und die Dokumentation und Durchführung der
Maßnahmen nach einem bestimmten Standard (HACCP-Teilbereich).
Sie interessieren sich für eine
moderne Hygiene- bzw. Schädlingsbefallsdokumentation in Ihrem
Betrieb?
Das Monitoring-System meines Betriebes entspricht dem neuesten
Stand der Technik und erfüllt damit alle Standards.
Im
Rahmen eines Servicevertrages (Dienstvertrages) regeln Sie die Anzahl und
Taktung der regelmäßigen
Hygienekontrollen in Ihrem Betrieb. Dies wird exakt Ihrem Qualitätsstandard und
Ihren individuellen betrieblichen Erfordernissen angepasst.
Was ist unter HACCP zu verstehen?
HACCP bedeutet:
-
Hazard = Risiko, Gefahr
-
Analysis = Analyse
-
Critical = kritische
-
Control = Steuerung- bzw. Lenkungs-
-
Points = Punkte, Schritte (Arbeitsgänge)
HACCP steht für die
Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte - und zwar
u. a. auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung,
Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung
und des Verkaufs von Lebensmitteln.
Mein Betrieb verwendet ein System, das speziell auf diese Bedürfnisse in der
Lebensmittelwirtschaft zugeschnitten ist. Wir
beraten Sie gern!
Welche Schädlinge werden erfasst?
Erfasst, ausgewertet und dargestellt werden z.B.:
-
Nager (Wanderratten, Hausratten
und Hausmäuse)
-
Fliegende Insekten (Hygiene- und
Vorratsschädlinge)
-
Kriechende Insekten (Hygiene- und Vorratsschädlinge)
-
usw.
Als Kunde erhalten
Sie regelmäßig Handlungsempfehlungen wie:
-
Reinigungs-, Hygiene-, und Keimkontrollmaßnahmen
-
Beseitigung baulicher Schwächen, Veränderung der
Lagerhaltung und Schutzmaßnahmen im Außenbereich
-
Freundliche Hinweise auf
verhaltensbedingte Ursachen
Ist die Integration
in Ihr QM-System möglich?
Unser Hygienekontroll-System lässt sich in jedes Qualitätsmanagement-System bzw. HACCP-/IFS-/BRC-Konzept
integrieren und erfüllt die Anforderungen aus den einschlägigen gesetzlichen und
sonstigen Hygienevorschriften.
Die bei der Inspektion gesammelten Ergebnisse erhalten Sie in Form von
Grundrissplänen und Alarmlisten sofort als Expertise auf Ihren Rechner.
Ein Papierausdruck ist jederzeit möglich.
Folgende Leistungen erhalten Sie von uns im Rahmen eines Servicevertrags:
-
Erstellung und Optimierung eines
Schädlingsbekämpfungplanes gemäß Ihren betrieblichen Anforderungen
-
Installation von Monitoringfallen gegen Ratten,
Schaben, Mäuse und Motten usw.
-
Bekämpfungsmaßnahmen bei Befall
(Wird die Vereinbarung auf mindestens 2-monatliche Inspektionstaktung
ausgerichtet, sind Sonderbekämpfungsmaßnahmen i.d.R. im Pauschalpreis für
die vereinbarten Schädlinge
inbegriffen
-
permanente Kontrolle und ausführliche
Computer-Dokumentation (je nach Vertragsvarianten)
-
Grundrissplan des Objektes mit der Kennzeichnung
der kritischen Stellen (CCP)
-
regelmäßige Kontrollrundgänge und Überprüfungen
der Räume auf Schädlinge
-
Freihaltung des Betriebes von Schädlingen durch
kontinuierliche Überwachung
-
qualifizierte Beratung bei einem
Schädlingsbefall in allen Belangen der Schädlingsbekämpfung, Schädlingsvorsorge
und Betriebshygiene
-
Kostenlose Schädlingsbestimmung
-
24 h-Service bei Akutfällen
Mit diesem System haben Sie
gegenüber dem Lebensmittelkontrolleur und Ihrem Auditor einen guten Stand.
Durch
die regelmäßige Inspektionsarbeit wächst beim Sachkundigen der Überblick über
die hygienischen und schädlingsrelevanten Gesamtzusammenhänge im Betrieb. Diese Erfahrung ist bei
der Weiterentwicklung Ihres Hygienesystems sehr hilfreich.
Das maßgeschneiderte
Angebot unseres Unternehmens umfasst eine präventive und ggf. akute Schädlingsbekämpfung, sowie ein Schädlings-
oder Hygienemonitoring, welches den Anforderungen Ihres Betriebes entspricht – und
das zu einem sehr guten Preis/Leistungsverhältnis.
Der Auftraggeber
erhält nach jeder Hygienekontrolle eine Expertise, die den augenblicklichen
Status Quo der Betriebshygiene - je nach Vertragsumfang - ausweist.
Hinweis:
Neben
Lebensmittelbetrieben finden sich auch Unternehmen, die der Lebensmittelbranche
zuarbeiten, hygienebewusste Industriebetriebe und Hausverwaltungen usw., die unsere
Servicevereinbarungen nutzen.
Hier
sei erwähnt, dass gerade die bekannten hygieneschädlichen Nager nicht nur ca. 1/3 des
Nahrungsmittelvorrats der Welt verderben. Vielmehr richten Sie auch großen
Schaden an EDV-Anlagen an, in dem sie Datenkabel anfressen. Nicht zuletzt werden
auch Brände ausgelöst, in dem stromführende Kabel angenagt werden.
Eine
Servicevereinbarung dient also nicht nur dem Hygieneschutz, sondern trägt auch
maßgeblich zum Schutz und Werterhalt Ihres Eigentums und Ihrer sonstigen zu
verarbeitenden oder gelagerten Güter bei.
Ein
Betrieb, der etwas auf sich hält und seine Kunden und Gäste dauerhaft behalten
möchte, schützt durch fachmännische Hygienemaßnahmen letztlich auch seinen guten
Ruf.
Bitte rufen Sie den
Betriebsinhaber an! Wir finden eine gute Lösung für Ihren
Verantwortungsbereich!
|