
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) samt
Mitwirkungs- und Sicherheitspflichten des Auftraggebers - für
Dienstleistungen der Firma Martin Pohl Schädlingsexperte
als Auftragnehmer
(Stand
31.08.2022)
Unser Betrieb verzichtet auf das KLEINGEDRUCKTE der AGB und verweist auf die
gesetzlichen Regelungen!
Wir nehmen uns Zeit für Sie und legen Wert auf detaillierte individuelle
schriftliche Einzelvereinbarungen, welche auf
die Erfordernisse des Auftraggebers angepasst werden.
Mit dem Dienstleisteistungsbetrieb Martin Pohl -
Schädlingsexperte - werden ausschließlich Dienstverträge (§ 611 BGB), keine Arbeits- oder Werkverträge,
abgeschlossen.
Einzelvertragliche schriftliche
Vereinbarungen haben Vorrang vor Erklärungen, die in diesem
Internetauftritt verfasst werden
Die einzelvertraglichen schriftlichen Vereinbarungen,
die Rapporte,
die
Kundenmerkblätter, die
Sicherheitsdatenblätter
und die
in besonderen Merkblättern beschriebenen Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers bilden die
vertragsrechtliche Basis für jedes Rechtsgeschäft und jeden
Kontakt mit unserem Betrieb. Diese werden unabhängig vom
Internetauftritt individuell gestaltet und sind bindend. So
schriftliche einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die
inhaltlich von den Erklärungen dieses Internetauftritts abweichen,
haben diese Vorrang. Mündliche Absprachen erlangen erst durch die
schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers Gültigkeit.
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