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Schädlingen... natürlich begegnen für Gesundheit und Wohlbehagen
            

 

 

 

                                                                                                                                                                            

Preisgestaltung der Dienstverträge (§ 611 BGB)

Jede formelle betriebliche Basis mit dem Auftraggeber regelt der individuelle Dienstvertrag.

 

Erster Kundenkontakt

Suchen Sie bitte das Gespräch mit dem Betriebsinhaber. Das Gespräch ist für Sie kostenfrei und die Informationen werden absolut vertraulich behandelt. Das betrifft auch den Erstkontakt via E-Mail.

Beratungen sind in der Schädlingsbekämpfung und Hygiene wesentlicher zeitaufwändiger Bestandteil der Problemlösung. Oft dienen die übermittelten Informationen aus den Gesprächen bereits dazu, das Problem durch z.B. Verhaltensänderungen oder einfache bauliche Veränderungen dauerhaft zu lösen bzw. Verhaltensänderungen in die Wege zu leiten, die vom Problem befreien.

Beratungen, bei Inspektionen vor Ort, sowie Bestimmungen von Schädlingsproben mit Zertifikat, werden dem Auftraggeber gemäß gültigem Preisblatt in Rechnung gestellt.

Für eine Erstberatung vor Ort kann vorab eine Pauschale vereinbart werden. 

Verbindliche schädlingsrelevante Identifikationen von z.B. Insektenproben erfolgen nur mit schriftlicher Expertise.

 

Job- oder Einzeldienstverträge:

Beziehen sich auf einmalige oder mehrmalige Serviceleistungen beim Auftraggeber, die jedoch nach Vollzug der Maßnahmen, i.d.R. abgeschlossen sind. Jobs- oder Einzeldienstleistungen werden dem Auftraggeber gemäß gültigem Preisblatt in Rechnung gestellt.

Der Schädlingsbekämpfer ist ein Dienstleister, trotzdem sind die Kosten zumindest teilweise im Steuerrecht wie Handwerkerkosten zu bewerten und daher steuerlich i.d.R. von Vorteil.

Pauschalvereinbarungen sind i.d.R. möglich.

Details regelt der individuelle Vertragstext.

 

Sondereffekt-Umlage nach der Bundestagswahl 2021:

Unsere Obrigkeit erschwert erkennbar die Arbeit von serviceorientierten Firmen neuerdings durch deutliche Steigerungen der Spritkosten. Eigentlich müsste ein Untertan für die Nutzung der teils sehr vernachlässigten Straßen noch Geld bekommen. Da wir unsere Arbeit nicht mit dem Fahrrad bewältigen können, müssen wir wenigstens einen Teil der zusätzlichen Kosten an unsere Auftraggeber weitergeben und haben unser Preisblatt ab dem 14.10.2021 angepasst.

 

Serviceverträge:

Service-Dienstverträge werden in unserem Betrieb auf 1 Jahr Laufzeit angelegt und haben eine Verlängerungsregelung. Sie stellen eine turnusmäßige fachmännische Hygienekontrolle des betreffenden Schutzbereiches sicher. Sinnvoll sind Kontrollen, die mindestens im Abstand von 2 Monaten erfolgen.

Eventuell anfallende Zwischenbehandlungen - außerhalb der Regelinspektionen - werden i.d.R. mit der vereinbarten Inspektionspauschale abgerechnet.

Durch diese Regelung hat der Auftraggeber eine klare Deckelung der Kosten für diesen Teilbereich seines HACCP-Hygienesystems. I.d.R. sind pauschale Inspektionspreise in Serviceverträgen ohnehin ca. > 1/3 preisgünstiger als Inspektionen, die nach Preisliste abgerechnet werden.

Servicevereinbarungen werden individuell gestaltet. Sie dienen häufig dem Schädlingsmonitoring zur Erfüllung der Pflichten der Lebensmittelbetriebe gegenüber dem Lebensmittelhygienerecht (HACCP) und den angegliederten Standards.

Der Auftraggeber erhält nach jeder Hygienekontrolle eine Expertise, die den augenblicklichen Status Quo der Betriebshygiene - je nach Vertragsumfang - ausweist.

Service-Dienstverträge sind auch sinnvoll, wenn sich - aufgrund unabänderlicher Umgebungsbedingungen, oder bei anhaltender Beratungsresistenz der betroffenen Personen - immer wieder ein Schädlingsbefall einstellt.

Ein - durch die Regelkontrolle des Fachmanns - frühzeitig festgestellter Befall wird erfahrungsgemäß schnell wieder zu beseitigen sein und spart unter Umständen viel Geld.

So nutzen zum Beispiel Hausverwaltungen eine Servicevereinbarung. Die Kosten hieraus sind i.d.R. voll steuerlich abzugsfähig und ggf. umlagefähig.

Details regelt der individuelle Vertragstext.

Die Preisgestaltung der Serviceverträge erfolgt i.d.R. auf Pauschalbasis.

Das aktuelle Preisblatt erhalten Sie gerne auf Anfrage!

 

Im Schneesturm für Natur- und Gesundheitsschutz unterwegs...

Auch für Sie - rufen Sie bitte einfach an! Wir finden auch für Sie einen gangbaren Weg!

 

08-15- Schädlingsbekämpfung gibt es bei uns nicht!

Daher ist die Abfolge der Maßnahmen bei uns stets:

Der Schädlingsbekämpfer muss zuerst das Objekt in Augenschein nehmen und die Schädlinge bestimmen, bevor er Ihnen ein seriöses Angebot machen kann. Aufgrund des oft großen Aufwandes erfolgt diese Inspektion in aller Regel kostenpflichtig.


1. Eine eingehende Beratung und ein ausführliches Kundengespräch vor Ort ist daher ein maßgeblicher Bestandteil unserer Arbeit. Viele - vor allem überregionale Firmen - schicken einen Verkäufer! Lassen Sie sich dessen Sachkunde nachweisen! (Die Schnellbleiche, mit denen jene Firmen ihre Verkäufer oft ausstatten, reicht m. E. kaum für eine fundierte Maßnahme aus.)

2. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation über

  • festgestellte Schädlinge (Befunde)
  • festgestellten Umfang (Ausbreitung) des Befalls
  • Empfehlung möglicher Maßnahmen mit Alternativen
  • Einleitung/ Durchführung aller Maßnahmen mit möglichst wenig Chemieeinsatz
  • eingesetzte Mittel und Arbeitsverfahren
  • gegebenenfalls notwendige Sicherheitsmaßnahmen mit Sperrzeiten
  • genaue preisliche Absprachen

3. Bei der Wahl eines Betriebes lassen sich folgende Punkte einfach überprüfen:

  • Ist der Dienstleister im Deutschen Schädlingsbekämpferverband SW organisiert?
  • Gibt es Referenzen?
  • Ist aktuelle Sachkunde nachweisbar?
  • Verantwortungsvoller/kompetenter Auftritt des Schädlingsbekämpfers?
  • (Würde ich den Techniker alleine mein Objekt/ Wohnung arbeiten lassen?)
  • Zuverlässigkeit (Pünktlichkeit, Einhaltung der getroffenen Absprachen)?
  • Erfolgt eine umfangreiche Aufklärung (Befall, Schädling, Maßnahmen, Preise)?
  • Erfolgt eine umfangreiche Dokumentation und Aushändigung von Sicherheitsdatenblättern?
  • Umsichtiger Umgang im Objekt und mit den angewandten Mitteln?
  • Neutraler Außenauftritt des Dienstleisters?
  • Ist der Dienstleister im Notfall schnell erreichbar und vor Ort?

In aller Regel kann der Kunde während der Bekämpfungsmaßnahmen anwesend sein!

Sofern nicht, gibt es eine nachvollziehbare Begründung, wenn es z.B. die Sicherheit erfordert!

Vergleichen Sie die Kosten an der richtigen Stelle -

Geiz ist nicht gleich geil! Der billigste Anbieter spart ggf. zu Ihrem Nachteil! Wenn Nachbehandlungen zum Tragen kommen, dann ist m. E.  letztlich kein Geld gespart!


Denken Sie daran, an welchen Faktoren ein guter Hygienedienstleister zu erkennen ist. Qualität gibt es niemals umsonst.

Denken Sie unbedingt an Erfolgskontrollen der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen!

Bei einem persönlichen Besuch durch unsere gut ausgebildeten und ständig fortgebildeten Mitarbeiter können Sie gerne mehr erfahren.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf - ich freue mich auf Ihren Anruf...

 


   > 40 Jahre Erfahrung im Metier 
 
MP aktualisiert am: 19.10.2021
     
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