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Schädlingen... natürlich begegnen für Gesundheit und Wohlbehagen
            

 

 

 

                                                                                                                                                                            

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)  samt Mitwirkungs- und Sicherheitspflichten des Auftraggebers - für Dienstleistungen  der Firma Martin Pohl Schädlingsexperte als Auftragnehmer

(Stand 31.08.2022)

Unser Betrieb verzichtet auf das KLEINGEDRUCKTE der AGB und verweist auf die gesetzlichen Regelungen!

Wir nehmen uns Zeit für Sie und legen Wert auf detaillierte individuelle schriftliche Einzelvereinbarungen, welche auf die Erfordernisse des Auftraggebers angepasst werden.

Mit dem Dienstleisteistungsbetrieb Martin Pohl - Schädlingsexperte - werden ausschließlich Dienstverträge (§ 611 BGB), keine Arbeits- oder Werkverträge, abgeschlossen.

Einzelvertragliche schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor Erklärungen, die in diesem Internetauftritt verfasst werden

Die einzelvertraglichen schriftlichen Vereinbarungen, die Rapporte, die Kundenmerkblätter, die Sicherheitsdatenblätter und die in besonderen Merkblättern beschriebenen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bilden die vertragsrechtliche Basis für  jedes Rechtsgeschäft und jeden Kontakt mit unserem Betrieb. Diese werden unabhängig vom Internetauftritt individuell gestaltet und sind bindend. So schriftliche einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die inhaltlich von den Erklärungen dieses Internetauftritts abweichen, haben diese Vorrang. Mündliche Absprachen erlangen erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers Gültigkeit.

 

   > 30 Jahre Erfahrung im Metier 
 
MP aktualisiert am: 31.08.2022
     
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Martin H. Pohl &

Martin Heinz Pohl
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D-88094 Oberteuringen-Neuhaus

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Fax 0049.(0)7546.9244487
   
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