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Schädlingen... natürlich begegnen für Gesundheit und Wohlbehagen
            

 

 

 

                                                                                                                                                                            

Gesetzliche Vorschriften und Hygienestandards:

Die im Folgenden kommentierten Gesetze usw. erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Durch den Einfluss des EU-Rechts ändern sich viele Gesetze und Verordnungen oft jährlich. Die hier abgegebenen Kommentare können daher lediglich die roten Fäden der Rechtsvorschriften aufgreifen, die unser Metier umranken.

Welche Gesetze finden im Rahmen der Schädlingsbekämpfung grundsätzlich Anwendung und müssen beachtet werden?

Schädlingsbekämpfung ist eine vielschichtige Aufgabe, die so durchgeführt werden muss, dass keine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln, Räumlichkeiten oder Personen entsteht.

Deshalb müssen die Richtlinien zum Arbeitsschutz, zum Lebensmittelrecht, aber auch die tierschutzrechtlichen Vorschriften immer strikt eingehalten werden.

Wichtige Vorgaben ergeben sich z. B. aus folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen:

  • Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Gefahrstoffverordung (GefStoffV)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Verordnung über Lebensmittelhygiene Nr. 852/2004
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Auf Länder-, Kreis- und Kommunalebene kann es weiterführende Rechtsordnungen geben, die in die Ausübung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingreifen.

Nachfolgend seien die für Sie m. E. wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Thema Schädlingsbekämpfung auszugsweise zusammengestellt und erläutert.

Falls Sie spezielle Fragen haben sollten, gebe ich Ihnen gerne weiterführende Informationen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Welche Mittel und Verfahren dürfen heute wie eingesetzt werden?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich lnverkehrbringen und Umgang wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben. Dieses Blatt enthält besondere Schutzmaßnahmen bei der Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen.

Die vollständigen Regeln finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Volltext auf der Webseite der BAuA. Für den Bereich der Schädlings-bekämpfung sind die TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen) und TRGS 555 (Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 14 GefStoffV) von Bedeutung.

Auszug aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Wer darf denn überhaupt Schädlingsbekämpfung ausüben?

„Wer Schädlingsbekämpfung für andere oder mehr als „gelegentlich“ und nicht nur in „geringem Umfang“ im eigenen Lebensmittelbetrieb oder in Gemeinschaftseinrichtungen durchführen will, muss sachkundig i. S. d. Gefahrstoffverordnung, der TRGS 523 und des Tierschutzgesetzes, bzw. ausgebildet - gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer - sein.“

Auszug aus dem Chemikaliengesetz (ChemG)

Wer darf mit Schädlingsbekämpfungsmitteln umgehen?

Das Chemikaliengesetz regelt den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Schädlings-bekämpfungsmitteln und fordert die Sachkunde für die Durchführung von Schädlings-bekämpfungsmaßnahmen.

Das komplette Chemikaliengesetz finden Sie auf der Seite des Bundes-ministeriums für Justiz unter http://bundesrecht.juris.de/chemg/index.html.

Verordnung über Lebensmittelhygiene Nr. 852/2004/Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Diese Verordnung stellt die generelle Basisregelung der Lebensmittelhygiene für alle Betriebe in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelkette dar, bis zur Abgabe an den Verbraucher.

Die wichtigsten Auszüge der EU-VERORDNUNG zur Lebensmittelhygiene Nr. 852/2004

Kapitel I Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen / Grundsätze

a) Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebens-mittelunternehmer.

b) Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein.

e) Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis sind ein wertvolles Instrument, das Lebens-mittelunternehmern auf allen Stufen der Lebensmittelkette hilft, die Vorschriften der Lebens-mittelhygiene einzuhalten und die HACCP-Grundsätze anzuwenden.

g) Es muss sichergestellt werden, dass eingeführte Lebensmittel mindestens denselben oder gleichwertigen Hygienenormen entsprechen wie in der Gemeinschaft hergestellte.

Kapitel II Artikel 7 – Ausarbeitung, Verbreitung und Anwendung der Leitlinien

Die Mitgliedstaaten fördern die Ausarbeitung von einzelstaatlichen Leitlinien für eine gute Hygienepraxis und für die Anwendung der HACCP-Grundsätze gemäß Artikel 8. Die Verbreitung und die Anwendung sowohl von einzelstaatlichen als auch von gemeinschaftlichen Leitlinien werden gefördert.

Anhang II Allg.  Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer Kapitel I

Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird:
… Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein, dass gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Kontaminationen und insbesondere Schädlingsbekämpfung, gewährleistet ist.

… Abwasserleitungssysteme müssen zweckdienlich sein. Sie müssen so konzipiert und gebaut sein, dass jedes Kontaminationsrisiko vermieden wird.

Europäische Gesetzgebung:

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Feststellung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Nationale Gesetzgebung:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
  • Infektionsschutzgesetz

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Die Verordnung ist am 01.01.2006 in Kraft getreten und ersetzt die bisher gültige Lebensmittelhygieneverordnung.

Nachfolgend die wichtigsten Forderungen (auszugsweise):

Allgemeine Bestimmungen:
  • Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer
  • Die Verordnung gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln (ausgenommen Primärproduktion und häusliche Verarbeitung)
  • Melde- bzw. Registrierungspflicht gegenüber der zuständigen Behörde
  • Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf HACCP - Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen, aufrechtzuerhalten und dies zu dokumentieren
Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten:
  • gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Kontaminationen und insbesondere Schädlingsbekämpfung, gewährleistet ist

Besondere Vorschriften für Räume:

  • Fenster und andere Öffnungen, die nach außen öffnen, müssen erforderlichenfalls mit Insektengittern versehen sein

Schulungen:

  • Lebensmittelunternehmer haben zu gewährleisten, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden.
  • Hygieneschulung gem. DIN 10514
  • jährliche Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Anwendung der HACCP - Grundsätze
Pflichtnachweise gem. Verordnung EG Nr. 852/2004:
  • Wareneingangsprotokoll
  • Schädlingskontrolle
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Nachweis der Kühlkette - Temparaturprotokoll
  • Gefahrenanalyse und Festlegung der CCP's gem. den HACCP - Grundsätzen, sowie Dokumentation dieser
  • Schulungs- und Belehrungsnachweise

Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts ist am 7. September 2005 in Kraft getreten. Im neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ablöst, wird die Strategie der EU zur Lebensmittelsicherheit entlang der Lebensmittelkette in deutsches Recht umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden 11 Gesetze in einem neuen Gesetzbuch zusammengefasst. Das Gesetzeswerk ergänzt die EU-Basis-Verordnung 178/2002. Zusammen bilden sie nun den gemeinsamen Rechtsrahmen für Lebensmittel und Futtermittel.

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Wer Wirbeltiere (z. B. Ratten oder Mäuse...) als Schädlinge bekämpfen will, muss die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachten. Das Tierschutzgesetz ordnet an, dass die Tötung nur vorgenommen werden darf, wenn das Tier nicht mehr als nicht vermeidbare Schmerzen erduldet. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, d. h. einen Sachkundenachweis gegenüber der zuständigen Behörde führen kann.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Stellt z. B. die Hornisse... unter besonderen Schutz vor Nachstellungen. Als Sachkundige sind wir dazu befähigt, die Umsiedlung von div. besonders geschützten Insektenarten vorzunehmen. Dies geschieht in enger Absprache mit den Naturschutzbehörden.

Die meisten o. g. Gesetze und Verordnungen sind im Internet unter http://www.baua.de/ bzw. http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/index.html im genauen vollständigen Wortlaut abgebildet und können dort eingesehen und downgeloadet werden.

Standards der Lebensmittelbetriebe:

Die Anforderungen an Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sind erheblich gestiegen. Neben staatlichen Kontrollen stellen die individuellen Standards - den Lebensmittel verarbeitenden Betrieben - genau definierte Anforderungen für ihr Hygienekonzept...

Mein Angebot an Serviceverträgen  beinhaltet gem. obiger Vorschriften u. A.:

Analyse, Inspektion und Installation eines Kontrollsystems zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren durch Schädlinge mittels CCP-Bestimmung, Prävention, Bekämpfung, Korrekturmaßnahmen, Monitoring, Verifizierung durch Detektion sowie mittels detaillierter Dokumentation des StatusQuo, des Befalls, der Maßnahmen und der Präparate durch Sachverständige und anerkannte Verfahren. Die Implementierung aller genannter Kriterien an Ihr individuelles Qualitätssicherungssystem, bzw. Ihren Betriebsstandard. Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

Unser Dienstvertragsangebot erfüllt damit die strengen Anforderungen

·          der neuen Lebensmittelgesetzgebung

·          des HACCP-Konzeptes

·          der noch deutlich strenger formulierten Lebensmittel-Standards

Unser Service bietet

·          den Einsatz ausschließlich von regelmäßig fortgebildeten Sachkundigen

 ·          Unterstützung im Hinblick auf Audits zur Erreichung Ihrer Standards

·          Maßnahmen unter Beachtung des Tier- und Umweltschutzes

·          modernste Präparate und Methoden für In- und Umwelt (IPM)

·          kurzfristige Akutmaßnahmen durch schnelle Reaktionszeiten (24h-Service)

·          regelmäßige Vorbeugung durch angemessene Präventivmaßnahmen

·          in betriebliche Rahmenbedingungen eingepasste individuelle Serviceleistungen

·          wirtschaftliche Festpreise der längerfristigeren Service-Dienstverträge

·          kurzfristigeren Job-Dienstverträge n. Preisliste

·          Einbeziehung alternativer Methoden in den Gesamtprozess möglich

Gerne unterstütze ich Sie bei der Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben und des individuellen Hygienestandards für Ihren Betrieb.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf - ich freue mich darauf!


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MP aktualisiert am: 24.06.2020
     
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